Grünschnitt-Sammelstelle

Wichtiger Hinweis:
Ab Freitag, den 02.10.2026, können Sie Ihren Grünschnitt am neuen Standort „Im Längeln 7“ (neben Autohaus Minor) in Miehlen, abgeben. Die Öffnungszeiten bleiben unverändert.
Der bisherige Standort ist am Samstag, den 26.09.2026, letztmalig geöffnet.
Für die Anlieferung und Entsorgung des Grünschnitts ist eine entsprechende Wertscheckkarte des Abfallwirtschaftszentrums Rhein -Lahn (AWZ) aus dem Abfallkalender vorzulegen.
Wir freuen uns, Ihnen am neuen Standort weiterhin die Möglichkeit zur unkomplizierten Entsorgung Ihres Grünschnitts anbieten zu können. Anliefern dürfen: Nastätten, Miehlen, Oelsberg, Ruppertshofen und Diethardt.
Hinweise zur Nutzung:
Angenommen werden können kompostierbare Grünabfälle aus dem privaten Herkunftsbereich.
! KEINE GEWERBLICHE ANNAHME !
Hierzu zählen:
- Baumschnitt
- Strauchschnitt
- Heckenschnitt
Dazu gehören nicht:
- Obst- und Gemüseabfälle, Zitrusfrüchte, Kaffeesatz
- Stammholz (größer 12 cm Durchmesser), z. B. Baumstämme, Baumstümpfe
- Wurzeln
- Schilf(-wurzelstöcke)
- Abfälle aus Tierhaltung, z. B. Tierstreu, Mist
- Getreide (auch gebeiztes)
- Friedhofsabfälle, z. B. Blumentöpfe, Grablichter, Kerzen, Gestecke mit Plastik oder Stoff
- Straßenbegleitgrün (außerörtliches)
Insbesondere nicht:
- Bretter, Möbelholz
- Balken, Rundhölzer
- Hackschnitzel, Holzwolle
- Holz aus dem Außenbereich, z. B. Zäune, Gartenmöbel
- Baumischabfälle, Baustoffe
- Verpackungen, z. B. Kunststoffsäcke, Folien, Papier
- Draht, Metalle
- Styropor, Schaumstoff
- Tierkadaver
- Sowie sonstige Abfälle, die Hausmüll, Sperrmüll, Gewerbemüll und Sondermüll zuzuordnen sind.
Soweit die örtlichen Gegebenheiten es zulassen, können geringe Mengen der nachfolgenden Materialien auf den Plätzen angenommen werden. Dies ist im Einzelfall vor Ort durch Aushang zu regeln.
- Rasenschnitt
- Laub
- sonstige Gartenabfälle, z. B. Blumen
- kleinere Mengen überlagerte Stroh- und Heureste (ohne Verunreinigungen)
Hinweise:
- Zum Bündeln können verrottbare Schnüre aus Naturmaterialien verwendet werden.
- Kleinstückiges Grüngut kann in kompostierbaren Papiersäcken angeliefert werden.
- Je Ast oder Stamm darf ein Durchmesser von 12 cm nicht überschritten werden. Die Länge ist auf max. 2 m begrenzt.
- Die Anlieferung von Garten- und Grünabfällen sowie Baum- und Strauchschnitt ist auf 2-mal 3 m³ je
Anlieferer im laufenden Jahr begrenzt. Dies gilt auch für Anlieferungen der Ortsgemeinden.
Öffnungszeiten
Freitag: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Samstag: 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Außer Feiertage und Oktobermarkt
Kontakt
Grünschnitt-Sammelstelle
bis 26.09.2026: Nastätter Straße, Miehlen (Steinbruch Beck)
ab 02.10.2026: Im Längeln 7“ (neben Autohaus Minor) in Miehlen,
Stadtverwaltung Nastätten
Bahnhofstr. 1
Telefon: 06772 80282
E-Mail: nastaetten@vg-nastaetten.de
