Konkret betrifft dies alle innerstädtischen Straßen links der B274 aus Richtung Miehlen kommend. Ausgenommen hiervon sind die Poststraße und der anschließende Teil der Römerstraße und die Rheinstraße bis zum Kreisel, da es sich hier um eine Kreisstraße und damit um eine klassifizierte Straße (K77) handelt auf denen keine Tempo-30-Zone pauschal eingerichtet werden kann. Ein streckenbezogenes 30 ist in Prüfung. Gleichermaßen ist die am Kreisel anschließende Rheinstraße („Automeile“) in Richtung Bogel als Bundestraße vom Tempo 30 gesetzlich ausgeschlossen.
In den Straßen „Am Holler – Mühlberg – Dornbusch – In der Förth – Gronauer Graben“ fand in dem Zuge auch eine damit verbundene Anpassung statt. Hier entfällt der verkehrsberuhigte Bereich und es wird eine Haltverbotszone eingerichtet.
In den Straßen „Amselfeld – Drosselfeld – Meisenfeld – Lerchenfeld“ (Verkehrsberuhigter Bereich) werden die bisherigen Parkflächen nachmarkiert und neue Parkflächen eingezeichnet. Der Bereich rund um die neue Kindertagesstätte wird ebenfalls als Haltverbotszone ausgewiesen. Gleichzeitig wird der Durchgangsverkehr zur KiTa auf die neu geschaffene Zufahrt Weiberdell II gelenkt, die extra dazu oberhalb des Hofs Singhof eingerichtet wurde. Damit soll das Wohngebiet Weiberdell I entlastet werden.
Im verkehrsberuhigten Bereich und der Haltverbotszone darf nur in den gekennzeichneten Flächen geparkt werden.
In Tempo 30-Zonen gilt grds. die „Rechts vor Links – Regel“. Somit sind in vielen Straßen noch Anpassungen der Vorfahrtsregeln notwendig.
Beispielhaft Kreuzung Paul-Spindler-Straße – Webergasse:
Die Verkehrsteilnehmer aus der Paul-Spindler-Straße stadteinwärts waren seit vielen Jahren Vorfahrtsberechtigt gegenüber der Webergasse. Dies ändert sich mit der Einrichtung der Zone. Auf diese Änderungen wird mit einem „Achtung – geänderte Verkehrsführung“ Schild hingewiesen. Die Umsetzung erfolgt sukzessive und wird entsprechend auch medial begleitet.
Durch die Verkehrsführung ist auch eine deutliche Geschwindigkeitsreduzierung zu erwarten – weiterhin wird so die Möglichkeit geschaffen, den Radverkehr ohne zusätzliche Maßnahmen im Verkehr mitfahren zu lassen. Dies war auch Ergebnis des durch die Stadt in Auftrag gegebenen Verkehrsgutachten, deren Erkenntnisse in Teilen und sukzessive umgesetzt werden sollen.
Bei Rückfragen zu diesem Thema steht Ihnen die Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Nastätten während der Öffnungszeiten oder besser per E-Mail unter strassenverkehr@vg-nastaetten.de gerne zur Verfügung.
