Nach Abstimmung mit der Oberen Wasserbehörde der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord hat sich die derzeitige Situation durch das Ausbleiben dringend erforderlicher Niederschläge und der weiterhin niedrigen Wasserführung verschärft. Aus diesem Grund hat der Kreis eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern im Kreisgebiet bis auf Widerruf untersagt.
Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Rhein-Lahn-Kreises unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ einsehbar.
