Starkregen- und Hochwasservorsorge Info für Grundstückseigentümer/Anlieger


Konstruktionen aus Holz, Metall, Pflastersteinen oder Bordsteinrampen aus Gummi sind hier häufig zu sehen und werden sogar fest in der Straße verankert. Die vermeintlichen Hilfsmittel können nicht nur die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, sondern behindern auch die Oberflächenentwässerung.
Häufig sammelt sich Laub und Unrat vor/unter den Rampen, sodass die Straßenrinnen blockiert werden und das Regenwasser nicht mehr richtig abfließen kann.
Das Auslegen und die Installation solcher Rampen im öffentlichen Verkehrsraum ist nach § 32 Straßenverkehrsordnung generell nicht zulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen und diese bis dahin ausreichend kenntlich zu machen.
In Fällen, in denen die Rampen fest (z.B. durch verschrauben) mit dem Straßenkörper verbunden werden, kann dies zusätzlich als Sachbeschädigung nach § 303 Strafgesetzbuch gewertet werden. Weitere finanzielle und rechtliche Konsequenzen ergeben sich aus § 315b Strafgesetzbuch auf Grund des gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr.


Wir bitten Sie daher, solche Auffahrhilfen eigenständig zu entfernen um ein kostenpflichtiges Ordnungswidrigkeitenverfahren und ggfls. Haftungsansprüche zu vermeiden.

Kontakte & weitere Informationen
Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten
E-Mail: starkregen@vg-nastaetten.de
Angela Michel, Telefon: 06772/802-11 oder Isabel Schönbein, Telefon: 06772/802-17