Tempo-30-Zone: Geänderte Vorfahrtsregelungen beachten!


Die Umsetzung der Tempo-30-Zone im innerstädtischen Bereich wird weiter vorangetrieben. In dieser Woche wurde die Regelung „Rechts vor Links“ im Kreuzungsbereich Am Weinberg / Oberstraße umgesetzt. Damit wird die innerhalb einer Tempo-30-Zone grundsätzlich vorgesehene Vorfahrtsregelung konsequent umgesetzt.
Auch im Kreuzungsbereich Borngraben / Borngasse / Hochstraße gilt nun die Regelung „Rechts vor Links“.
Hier ist besondere Aufmerksamkeit geboten: Verkehrsteilnehmer aus der Borngasse waren über Jahrzehnte vorfahrtsberechtigt. Mit der Umstellung hat sich die Vorfahrtsregelung geändert (siehe beigefügte Fotos).
Bitte beachten Sie die neue Verkehrsführung!
Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, insbesondere an den genannten Kreuzungsbereichen aufmerksam zu fahren, die geänderte Vorfahrtsregelung zu beachten und ihre Fahrweise entsprechend anzupassen.