Stadtgeschehen Teil XI


Stadtgeschehen XI – Aktiv am Römerplatz und am Hochwasserschutz

 

Gleich nach den Osterferien ging es am 25.04.22 mit einer sehr ausführlichen Tagesordnung im Stadtrat zu Werke. Dabei hat der Stadtrat viele Grundlagen für die weitere Gestaltung des städtebaulichen Rahmenkonzeptes gelegt. Im Einzelnen gibt es zu folgenden Punkten aus Stadtrat und Tagesgeschäft zu berichten:

Oktobermarkt 2022

Der Meldeschluss war Ende März. Es haben sich viele Marktbeschicker angemeldet. In den nächsten Sitzungen des KULT-Ausschuss werden die Weichen für die Kerb mit neuem Konzept gegenüber 2019 gestellt.

Solarpotenzialanalyse

Auf Antrag der SPD-Fraktion werden alle potenziellen (Dach)Flächen der Stadt auf eine mögliche Solarenergienutzungsmöglichkeit untersucht. Dabei wird insbesondere zu klären sein, wie man auf übergeordneter Ebene die denkmalgeschützten Gebäude einordnet und welche Möglichkeiten es dabei gibt.

Löschwassertank am Rewe-Parkplatz

Eines der meistdiskutierten und vielfältig interpretierten Baumaßnahmen ist der Löschwassertank auf dem REWE-Parkplatz. Dieser war Auflage für die REWE-Erweiterung. Die Maßnahme zieht sich länger hin als allen lieb ist. Allerdings dürfte nun das meiste geschafft sein. Es ist eine rein baurechtliche Maßnahme, die auf Kosten von Rewe geht. Die Stadt, die Feuerwehr, der Bauhof, die Verbandsgemeinde und wer noch alles in der Gerüchteküche genannt wurde, haben in der Sache „keine Aktien“.

Bebauungsplan Römerplatz

Der Aufstellungsbeschluss für den letzten Bereich des gesamten städtebaulichen Entwicklungskonzepts wurde gefasst. In der Folge werden wir uns mit Ausgestaltung, Bebauungsplanentwurf, Ausbau Hoster, etc. beschäftigen.

Hochwasserschutzkonzept

Die Begehung mit den Bürger:innen fand am 29. April statt. Klar wurde eins: Es geht nur gemeinsam. Kreis, VG, Stadt und auch Eigentümer:innen sind gefragt, zu der Eindämmung von Hochwasser- und Starkregenereignisse beizutragen. Dabei wurde u.a. auch auf § 5 Wasserhaushaltsgesetz hingewiesen, den ich gerne hier zitiere:

§ 5 Allgemeine Sorgfaltspflichten

(1) Jede Person ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um

1. eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu vermeiden,

2. eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers sicherzustellen,

3. die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten und

4. eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden.

(2) Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.

Nach Auskunft des Fachbüros GBI hat die Stadt Nastätten sehr viele gute Beispiele realisiert, wie mit der Vorsorge umgegangen werden kann. Zu den negativen Beispielen gehören nicht genehmigte Brücken, Wasserentnahmestellen oder auch Bordsteinrampen, die von Eigentümern in die Rinnen der Straßen installiert wurden. Diese sind nicht erlaubt und müssen umgehend beseitigt werden.

Beleuchtung Oberstraße

Die Beleuchtung im Oberdorf war in die Jahre gekommen und für die bestehende Beleuchtung gab es keine Ersatzteile mehr. Eine Umrüstung auf LED wäre teuer gewesen und bei einer Veränderung des IST-Zustands, weil eine Verankerung geändert hätte werden müssen, wäre man sowieso gezwungen gewesen, auf Stehleuchten umzustellen. Dies ist jetzt erfolgt.

Sauerbornsweg

Der Ausbau des Sauerbornsweg liegt im Zeitplan. Zum Monatsende soll die Tragschicht, Binder und Deckschicht gefahren werden. Dann wird auch die Sperrung aufgehoben. Die Gesamtmaßnahme wird ca. Ende Juni fertig sein.

Seniorenpark

Für den Seniorenpark liegt bereits die Teilbaugenehmigung vor. So kann sprichwörtlich am Fundament bzw. auch der Bodenplatte gearbeitet werden. Planung ist eine Fertigstellung bis 2024 für das gesamte Objekt.

KiTa Buntspechte

Der Kindergartenzweckverband hat die Vorsteher und die Verwaltung mit der Vergabe der Fachplanungen beauftragt, so dass Ende Mai der Bauantrag für die neue KiTa in der Weiberdell gestellt werden kann.

Soweit mal wieder als Infos zum Stadtgeschehen. Demnächst mehr… Ich wünsche Ihnen allen einen schönen Mai!

Ihr Stadtbürgermeister

Marco Ludwig