Frist zur Beantragung:
Ein Wahlschein (inkl. Briefwahlunterlagen) kann bis 20. März, 15:00 Uhr beantragt werden.
Die Wahlbenachrichtigungskarte wurden ab 19. Februar zugestellt.
Möglichkeiten der Beantragung
Schriftlich per Post:
Mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte oder per formlosem Brief
Der Antrag muss enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße und Hausnummer, Wohnort, Persönliche Unterschrift
Per QR-Code:
QR-Code auf der Wahlbenachrichtigungskarte mit der Smartphone-Kamera scannen
Per E-Mail: an wahl@vgnastaetten.de
Der Antrag muss enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße und Hausnummer, Wohnort
Per Fax an 06772-80226
Formlos oder mit dem Vordruck der Wahlbenachrichtigungskarte
Der Antrag muss enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße und Hausnummer, Wohnort, Persönliche Unterschrift
Online oder persönlich
Über die Internetseite: www.vgnastaetten.de
Persönlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung in der Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten (nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung, ab 23. Februar)
Beantragung durch Bevollmächtigte
Die Beantragung ist auch durch eine bevollmächtigte Person möglich.
Wichtig:
Es muss eine konkrete Vollmacht für die Landtagswahl 2026 vorliegen.
Der entsprechende Vordruck befindet sich auf der Wahlbenachrichtigungskarte.
Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten oder Betreuungsurkunden reichen nicht aus.
Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiter des Wahlbüros zur Verfügung.
