Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Homepage www.nastaetten.de der Stadt Nastätten.
Barrierefreiheit dieser Homepage
Die Stadt Nastätten ist bemüht, ihre Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist das Landesgesetz zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Inklusionsgesetz) des Bundeslandes Rheinland-Pfalz.
Wir arbeiten daran, die Informationen und Services für Einwohner und Besucher der Stadt Nastätten bereitstellt, barrierefrei zu gestalten.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung der Homepage der Stadt Nastätten auffallen, können Sie sich an die oben genannte Stelle wenden.
Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung benachteiligt zu sein, können Sie sich bei der Stadtverwaltung Nastätten melden.