WoMo Stellplatzordnung

Stellplatzordnung

Dieser Wohnmobilstellplatz verfügt über zwei Stellplätze. Mit dem Abstellen des Wohnmobiles akzeptieren Sie unsere Platzordnung.

Der Wohnmobilstellplatz ist kein Dauerwohnsitz, die Nutzungsdauer von drei Tagen darf nur nach Rücksprache mit der Stadt Nastätten überschritten werden.

Es werden keine Platzreservierungen vorgenommen.

Für die Nutzung des Wohnmobilstellplatzes nimmt das Museum eine Spende zur Unkostendeckung an (außerhalb der Öffnungszeiten bitte den Briefkasten nutzen).

Das Anschließen an den Strom sowie Trinkwasserentnahme kann eigenständig erfolgen. Zur Nutzung des Stromanschluss sowie zur Trinkwasserentnahme registrieren sie sich bitte auf unserer Homepage www.nastaetten.de/womo. Nach dem Absenden der Registrierung erhalten Sie einen Code für den Schlüsselkasten am Zaun. Mit diesem Schlüssel öffnen Sie den Versorgungsschacht.

Die Stadt Nastätten ist berechtigt, die Personalien der Benutzer des Wohnmobilstellplatzes einzusehen, sowie das amtliche Kennzeichen des Fahrzeuges zu erfassen.

Der Betreiber ist in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, Personen des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Wohnmobilstellplatz und im Interesse der Stellplatzgäste erforderlich scheint.

Für Abwasser (Grauwasser ohne Fäkalien) können sie kostenlos den Regenwassereinlauf (Gulli) auf dem Parkplatz nutzen.

Die Entsorgung von Fäkalien ist nur in geeigneten Entsorgungsstation zulässig, die am Wohnmobilstellplatz der Stadt Nastätten nicht angeboten wird.

Das Waschen der Fahrzeuge ist auf dem Wohnmobilstellplatz nicht gestattet.

Das Grillen mit Holzkohle oder anderen rauchentwickelnden Brennmaterialien ist grundsätzlich gestattet. Belästigungen der anderen Nutzer oder der angrenzenden Bebauung durch Feuer, Funkenflug oder Qualm ist selbstverständlich zu vermeiden. Je nach Witterung ist bei erhöhter Brandgefahr von der Nutzung anzusehen.

Auf allen Wohnmobilstellplätzen besteht Feuerlöscher-Pflicht (Brandklassen A / B / C).

Hunde müssen ständig angeleint sein. Das „Gassi-Führen“ ist nur außerhalb des Wohnmobilstellplatzes gestattet. Hundekot ist direkt zu entfernen. Hunde, die unter die Kampfhundverordnung fallen, sind nicht erlaubt.

Die Nachtruhe dauert von 22.00 bis 6.00 Uhr. Der Geräuschpegel ist während dieser Zeit auf geringe Lautstärke zu reduzieren. Aus Rücksicht auf andere Nutzer des Wohnmobilstellplatzes sollen in dieser Zeit alle Aktivitäten, die Lärm verursachen vermieden werden.

Bitte beachten Sie, dass die Plätze um die Bäume herum gewisse Risiken durch herabfallendes Laub und Zweige bergen; hierfür übernimmt die Stadt Nastätten keine Haftung.

Auf dem Wohnmobilstellplatz ist die Ausübung eines Gewerbes wie z. B. Verkaufsaktivitäten und Schaustellungen verboten.

Die Benutzung ist nur für Wohnmobile/ Wohnanhänger freigegeben. Übernachten im PKW sowie Zelten ist nicht erlaubt. Auf dem Wohnmobilstellplatz und dem Parkplatz gilt die deutsche Straßenverkehrsordnung - Schrittgeschwindigkeit fahren.

Bitte hinterlassen Sie den Stellplatz sauber! Müll bitte ordnungsgemäß getrennt in den bereitgestellten Tonnen am Bürgerhaus selbst entsorgen.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!

Stadt Nastätten Der Stadtbürgermeister

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