Immer häufiger muss man feststellen, dass Fahrzeuge teils auf Gehwegen geparkt werden. Dabei vermindert man natürlich die Breite des Gehweges. Leidtragende sind Kinder, ältere Menschen ggf. mit Rollatoren oder Eltern mit Kinderwagen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum man dies macht. Etwa, um dem fließenden Verkehr sowohl in Sachen Tempo als auch ungehinderter Fahrweise entgegenzukommen? Rücksichtnahme fängt bei den kleinen Dingen an. Oftmals hört man „Ich will nur kurz...“ – nein. Für das Parken auf Gehwegen gibt es keine Entschuldigung und keinen Grund. Wir sollten Rücksicht auf die schwachen Verkehrsteilnehmenden nehmen. Es gibt nur zwei Fälle: Parken ist aufgrund ausreichender Restbreite der Straße auf derselben erlaubt oder nicht. Für das Parken auf dem Gehweg gibt es nie einen Grund.
5. September 2025